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   OLG Hamm, 07.03.2023 - 5 Ws 28/23   

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https://dejure.org/2023,4780
OLG Hamm, 07.03.2023 - 5 Ws 28/23 (https://dejure.org/2023,4780)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.03.2023 - 5 Ws 28/23 (https://dejure.org/2023,4780)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. März 2023 - 5 Ws 28/23 (https://dejure.org/2023,4780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 126a StPO; § 63 StGB
    Einstweilige Unterbringung; Unterbringungsbefehl; erhebliche Taten; Gefährlichkeitsprognose; Wahrscheinlichkeit höheren Grades; symptomatischer Zusammenhang

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus wegen krankheitsbedingter Wahrscheinlichkeit der Begehung von Taten; Kausalität zwischen Erkrankung und Anlasstat bei Prüfung der psychiatrischen Unterbringung; Umfassende Würdigung der Täterpersönlichkeit bei nicht ...

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 4 KLs 41/22
  • OLG Hamm, 07.03.2023 - 5 Ws 28/23
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 22.12.2016 - 4 StR 359/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2023 - 5 Ws 28/23
    Zwar können Bedrohungen trotz des geringen Höchstmaßes der Strafandrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe nicht von vornherein als unerheblich im Sinne des § 63 StGB angesehen werden (BGH, Urteil vom 22.12.2016 - 4 StR 359/16 -, Rn. 15, juris).

    Denn insbesondere wenn der Beschuldigte Todesdrohungen ausspricht, können diese geeignet sein, den Bedrohten nachhaltig und massiv in seinem elementaren Sicherheitsempfinden zu beeinträchtigen, und damit den Rechtsfrieden schwerwiegend stören (BGH, Urteil vom 22.12.2016 - 4 StR 359/16 -, Rn. 15, juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies indes nur anzunehmen, wenn sie aus der Sicht des Betroffenen in ihrer konkreten Ausgestaltung die naheliegende Gefahr ihrer Verwirklichung in sich tragen (BGH, Urteil vom 22.12.2016 - 4 StR 359/16 -, Rn. 15, juris; BGH, Urteil vom 12.06.2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563 f., BGH Beschluss vom 03.04.2008 - 1 StR 153/08, und vom 22.02.2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202 f.).

  • BGH, 05.02.2020 - 2 StR 436/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose:

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2023 - 5 Ws 28/23
    Maßgeblich sind insofern die konkrete Krankheits- und Kriminalitätsentwicklung sowie die auf die Person des Beschuldigten und seine konkrete Lebenssituation bezogenen Risikofaktoren, die eine individuelle krankheitsbedingte Disposition zur Begehung von Delikten jenseits der Anlasstaten belegen können (Anschluss an BGH NStZ-RR 2020, 207).

    Maßgeblich sind insofern die konkrete Krankheits- und Kriminalitätsentwicklung sowie die auf die Person des Beschuldigten und seine konkrete Lebenssituation bezogenen Risikofaktoren, die eine individuelle krankheitsbedingte Disposition zur Begehung von Delikten jenseits der Anlasstaten belegen können (BGH NStZ-RR 2020, 207).

    Die im Allgemeinen erhöhte Kriminalitätsbelastung schizophren Erkrankter stellt jedoch lediglich einen in die Gesamtabwägung einzustellenden Umstand dar und rechtfertigt für sich genommen nicht die Gefährlichkeitsprognose (Ziegler, in: Beck´scherOK, a.a.O., § 63 StGB Rn. 10; BGH, Urteil vom 11.08.2011 - 4 StR 267/11, juris Rn. 15; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 17.02.2016 - 2 StR 545/15, juris Rn. 14, StV 2016, 720, 722; BGH BeckRS 2020, 8333 Rn. 9).

  • BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2023 - 5 Ws 28/23
    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und die damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 20.01.2021 - 5 StR 390/20 -, Rn. 15 - 16, juris; BGH, Urteile vom 22.05.2019 - 5 StR 683/18; vom 11.10.2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42).

    Hierzu ist eine umfassende Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2018 - 4 StR 195/18 m.w.N.).

  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 81/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2023 - 5 Ws 28/23
    Zwar sind zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen, die die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigen können (BGH Beschluss vom 25.04.2012 - 4 StR 81/12, juris m.w.N.).

    Zum anderen sind Verhaltensweisen innerhalb einer Betreuungseinrichtung gegenüber dem Pflegepersonal nicht ohne Weiteres mit denjenigen Handlungen gleichzusetzen, die ein Täter außerhalb einer solcher Einrichtung begeht (BGH Beschluss vom 25.04.2012 - 4 StR 81/12, juris m.w.N.).

  • BGH, 09.03.2021 - 1 StR 15/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2023 - 5 Ws 28/23
    3) Als erhebliche Anlasstaten können nur solche Taten für die Gefährlichkeitsprognose herangezogen werden, die ihrerseits in einem Zusammenhang mit der Erkrankung des Täters stehen (Anschluss an BGH NStZ-RR 2021, 208).

    Als erhebliche Anlasstaten können indes nur solche Taten für die Gefährlichkeitsprognose herangezogen werden, die ihrerseits in einem Zusammenhang mit der Erkrankung des Täters stehen (BGH NStZ-RR 2021, 208).

  • BGH, 02.03.2011 - 2 StR 550/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gewicht der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2023 - 5 Ws 28/23
    Das allein rechtfertigt eine Gefährlichkeitsprognose aber nur nach intensiver Auseinandersetzung mit Umständen, die gegen eine Gewaltbereitschaft des Beschuldigten sprechen könnten (BGH, Urteil vom 2. März 2011 - 2 StR 550/10 -, Rn. 11, juris).
  • BGH, 20.06.2018 - 5 StR 136/18

    Rechtsfehlerfreie Strafzumessungsentscheidung (langer Tatzeitraum; Taten gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2023 - 5 Ws 28/23
    Der Nebenkläger trägt die ihm in der Rechtsmittelinstanz etwaig entstandenen notwendigen Auslagen selbst (BGH Urteil vom 20.60.2018 - 5 StR 136/18, BeckRS 2018, 16002 Rn. 3, beck-online; Gieg, in: Karlsruher Kommentar, 9. Aufl. 2023, § 473 StPO Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung von Tat und

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2023 - 5 Ws 28/23
    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und die damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 20.01.2021 - 5 StR 390/20 -, Rn. 15 - 16, juris; BGH, Urteile vom 22.05.2019 - 5 StR 683/18; vom 11.10.2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42).
  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2023 - 5 Ws 28/23
    Zudem ist zum einen zu berücksichtigen, dass Handlungen gegenüber Polizeibeamten insofern weniger gefährlich sind, als diese professionell mit derartigen Konfliktsituationen umgehen können, dafür entsprechend geschult sind und in der konkreten Situation über besondere Hilfs- und Schutzmittel verfügen (BGH Beschl. v. 19.1.2017 - 4 StR 595/16, BeckRS 2017, 101998 Rn. 5, beck-online).
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2023 - 5 Ws 28/23
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies indes nur anzunehmen, wenn sie aus der Sicht des Betroffenen in ihrer konkreten Ausgestaltung die naheliegende Gefahr ihrer Verwirklichung in sich tragen (BGH, Urteil vom 22.12.2016 - 4 StR 359/16 -, Rn. 15, juris; BGH, Urteil vom 12.06.2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563 f., BGH Beschluss vom 03.04.2008 - 1 StR 153/08, und vom 22.02.2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202 f.).
  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 12.06.2008 - 4 StR 140/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (lückenhafte Gesamtwürdigung

  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 03.04.2008 - 1 StR 153/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 267/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

  • BGH, 10.12.2014 - 2 StR 170/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 545/15

    Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil:

  • BGH, 18.03.2008 - 4 StR 6/08

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

  • BGH, 02.08.2016 - 2 StR 195/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 20.01.2021 - 5 StR 390/20

    Revision gegen die Ablehnung der Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in

  • BGH, 26.05.2020 - 1 StR 151/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • KG, 16.08.2023 - 3 Ws 38/23

    Bedrohung(en) als Anlasstat(en) für eine einstweilige Unterbringung nach § 63

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung werden Bedrohungen trotz des geringen Höchstmaßes der Strafandrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe nicht von vornherein als unerheblich im Sinne des § 63 StGB angesehen (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 1 StR 453/21 -, juris; BGH, Beschluss vom 22. September 2021 - 1 StR 305/21 -, juris; BGH, Urteil vom 22. Dezember 2016 - 4 StR 359/16 -, juris; KG, Beschluss vom 1. Februar 2018 - (5) 121 HEs 5/18 (2/18) - OLG Hamm, Beschluss vom 7. März 2023 - III-5 Ws 28/23 -, juris).
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